Heckenpflegemaßnahmen an Wirtschaftswegen in der Gemarkung Deifeld
Bitte zunächst unten den zusammengefassten Aufruf der Stadt Medebach lesen.
Meldungen über notwendige Maßnahmen mit Lagebeschreibung, Karte, Foto oder ähnlichem dann per Mail an mich Ortsvorsteher-Deifeld@t-online.de oder telefonisch (0160 5813309) durchgeben.
Karten, Luftbilder, Pazellennummern usw. findet ihr am besten hier: TIM-online (nrw.de)
Heckenpflegemaßnahmen an Wirtschaftswegen in der Gemarkung Deifeld
Möglichkeit der Antragstellung für die Gemarkung Deifeld.
Die Hansestadt Medebach beabsichtigt auch im kommenden Kalenderjahr in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverein Medebacher Bucht e.V. Pflegemaßnahmen an verschiedenen Hecken im Stadtgebiet durchzuführen. Die Maßnahmen dienen der Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Lebensräumen der Kulturlandschaft der Medebacher Bucht. Zu diesem Zweck sollen neben Rückschnitten, welche der Erhaltung des Lichtraumprofils dienen, auch Hecken abschnittsweise „auf den Stock“ gesetzt werden, um so wertvollen Lebensraum für bedrohte Tierarten (wie z. B. den Neuntöter) zu sichern.
Derartige Anträge können gemäß dem „Fahrplan für ein dauerhaftes, wiederkehrendes Heckenpflegekonzept“ (für die Gemarkung Deifeld) von
– den Jagdgenossenschaften
– dem Ortsvorsteher
– der Touristik / Verkehrsverein
– den Waldgenossenschaften
– dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
– den Forstbetriebsgemeinschaft Freigrafschaft
– dem Hegeringen Medebach
gestellt werden.
Um die Koordination der Arbeiten zu erleichtern, sind die einzelnen Meldungen vorab möglichst untereinander und mit dem Ortsvorsteher abzustimmen, damit die Meldungen anschließend gebündelt von den Ortsvertretern an die Hansestadt Medebach gegeben werden können.
Die Verwaltung erwartet die Meldung der Maßnahmen bis spätestens zum 19. April 2023 durch die Ortsvertreter. Für die Bearbeitung der Anträge werden die genauen Lagebezeichnungen (Bezeichnung, Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie Lagepläne benötigt.
Zur Meldung habe ich Zugang zu entsprechenden Onlinediensten, in welche die Maßnahmen eingepflegt werden.
Alle eingegangenen Anträge werden nach Fristablauf an die Biologische Station mit der Bitte um ökologische und naturschutzfachliche Beurteilung weitergeleitet. Es folgt eine Gliederung der Anträge in die Maßnahmen, welche über das Programm „ELER“ gefördert werden können und die nicht förderfähigen Maßnahmen. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Stadtvertretung werden Fördermittel für die in Frage kommenden Maßnahmen beantragt und nach erteilter Förderzusage ausgeführt. Die nicht förderfähigen Maßnahmen werden, soweit eigene Mittel im Haushalt 2023 zur Verfügung stehen, beauftragt und durch ein örtliches Unternehmen durchgeführt.
Soweit die Zusammenfassung der Info des Bürgermeisters.
Ortsvorsteher
Ernst Welticke